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   VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19.KO   

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VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19.KO (https://dejure.org/2020,18926)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2020 - 3 K 832/19.KO (https://dejure.org/2020,18926)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 3 K 832/19.KO (https://dejure.org/2020,18926)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein "Fettabscheider" für Hotel garni in Bad Kreuznach

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zum Einbau eines Fettabscheiders für Hotel, das nur Frühstück anbietet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Fettabscheider für Hotelbetrieb mit bloßem Frühstücksangebot - Ausnahmslos Verpflichtung zum Einbau eines Fettabscheiders für alle Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Hierzu gehört insbesondere der verfassungsmäßige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, BVerfGE 44, S. 353, 373; Jarass in Jarass-Pieroth, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Rn. 56 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Mit diesem sind Satzungsregelungen nur dann vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Mit diesem sind Satzungsregelungen nur dann vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Mit diesem sind Satzungsregelungen nur dann vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 15 A 1467/11

    Verpflichtung zum Einbau einer Fettabscheideranlage in ein mehrgeschossiges

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Schwimmdecken aus Ölen und Fetten behindern den Sauerstoffaustausch und stören den Kläranlagenbetrieb (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2012 - 15 A 1467/11 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 K 10/92

    Mieter; Werbeanlagensatzung; Normenkontrollverfahren; Gestaltungssatzung;

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Dies bedeutet, dass die Regelung nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen darf, was unter anderem erfordert, eine Rechtsnorm derart zu fassen, dass Ausnahmesituationen, die zwar vom Wortlaut der Norm erfasst werden, nach Sinn und Zweck sowie objektivem Gehalt der Norm jedoch nicht erfasst sein sollen, sachgerecht gelöst werden können (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08. Juni 1994 - 1 K 10/92 -, juris).
  • VG Augsburg, 23.03.2007 - Au 7 K 06.1406
    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19
    Dabei ist die Beklagte als Betreiberin der öffentlichen Abwasseranlage grundsätzlich auch befugt, im Rahmen der Massenverwaltung, wie sie die Zulassung zur Nutzung der Abwasseranlage darstellt, im Interesse der Verwaltungspraktikabilität generalisierende Nutzungsregelungen wie hier die Verpflichtung zum Einbau von Fettabscheidern für alle potentiell öl- und fettableitenden Grundstückseigentümer ohne Prüfung des (schädlichen) Umfanges des Öl- und Fettanfalles im Einzelfall zu treffen, wenn sie auf sachgerecht typisierenden Erwägungen beruhen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 23. März 2007 - Au 7 K 06.1406 -, juris, Rn. 36).
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